Biostudium Allgemein
Kindergeld & Ende des Studiums
Für alle, die sich fragen, wie lange man denn eigentlich noch Kindergeld bekommt - solange die üblichen Voraussetzungen gegeben sind (Alter, Einkommen) bekommt man noch bis zu dem Monat, in dem man schriftlich über das Ergebnis der Prüfungen (d.h. in Heidelberg nach Ablegen aller mündlichen Prüfungen und Abgabe / Korrektur der Diplomarbeit) informiert wird, Kindergeld.
Die schriftliche Benachrichtigung ist sicherlich auch durch Abholung von Diplomurkunde / -zeugnis gegeben - also bloß nicht vergessen, am Ende vom Studium die zuständige Familienkasse mit Kopie vom Zeugnis vom Studiumsende zu informieren.
Übrigens: für ein Promotionsstudium gibt es natürlich kein Kindergeld, nach dem 1. berufsqualifizierenden Abschluß ist Schluß mit dem Kindergeld
Edit: Um auf die Kommentare von "mm" einzugehen - mit dem 1. berufsqualifizierenden Abschluß war der damalige Diplomabschluss gemeint (da gab es den Bachelor noch nicht) - heutzutage stellt der 1. berufsqualifizierende Abschluß den Bachelor dar; Kindegeld erhält man aber jedoch bis zum Erreichen des Masterabschlusses bzw. der Altershöchstgrenze (alles Nähere bei den Arbeitsagenturen).
Wenn man für die Promotion ein "normales" Stipendium (z.B. der DFG) erhält oder eine Stelle innehat, hat man keinerlei Kindergeldanspruch - jedoch mag dies für Stipendien mit einem recht geringen Umfang anders aussehen.
Tags: Doktorand, Kindergeld
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Letzte Änderung des Artikels: 2009-01-24 14:02
Verfasser des Artikels: Fatih Demir
Revision: 1.1
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Kommentar von mm:
Das mit dem Promotionsstudium ist nicht ganz korrekt, es gibt eine Reihe von Urteilen dazu. Wenn man unterhalb der kritischen Grenze verdient, dann zählt i.A. die Promotion mit zur Ausbildung. Einfach zu dem Thema eine Suchmaschine Eurer Wahl befragen. Die übliche halbe Stelle liegt allerdings über der Einkommensgrenze.
Added at: 2009-01-24 12:33
Kommentar von mm:
Und das mit dem 1. qualifizierenden Abschluss stimmt auch nicht.
Added at: 2009-01-24 12:37
Kommentar von mm:
Also, um es nochmal ganz klar zu machen: man kann auch für ein Zweit-, Dritt- oder Viertstudium Kindergeld bekommen. Angenommen ich bin unter den Alters- und Einkommensgrenzen, dann kann ich bspw. erst einen Bachelor in Fach1 machen, dann einen Master in Fach2, dann einen Bachelor oder Master in Fach3, den abbrechen und mich dann auf eine Promotion vorbereiten und dann die (unbezahlte/gering bezahlte) Promotion selbst anfangen und krieg durchgehend Kindergeld. Aber je doller mans treibt, um so mehr muss man die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Bemühungen nachzuweisen in der Lage sein. Ob ich mit einem kleinem Stipendium oder mit kleinen Jobs unter der ca-640-Euro-Grenze im Monat bleibe ist unerheblich. Sorry dass ich quellenlos bleibe, aber man kann das im netz gut finden.
Gruss, mm
Added at: 2009-02-10 20:27